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Bei Anwendung des BAFA-Förderprogramms "Elektrifizierung für kleine Unternehmen“ mit 33% Förderung. Bedingungen: Austausch einer Maschine mit fossilem Antrieb älter 5 Jahre. Anwendbar für nicht-landwirtschaftliche Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max.

10 Mio. €. Voraussetzung ist ein ortsfester zweckentsprechender Einsatz über mind. 3 Jahre. Nicht gültig in Verbindung mit einer Finanzierung. Die Förderung muss vor der Bestellung der Maschine bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.

35-22E CGI