- Alle geschmierten Teile, d. h. Auslegerketten, Bolzen und Buchsen (außer in Knickgelenken) sowie Schmierschläuche und -anschlüsse
- Anbaugeräte, die durch den Händler nachgerüstet wurden, sind nicht abgedeckt – z. B. nicht werkseitig montierter Schnellwechsler
- Batterien
- Karosserie, Karosseriedichtungen, kosmetische Oberflächenbehandlungen, Lackierung, Verkleidung, Polsterung oder Dichtungsprofile
- Dieselpartikelfilter (DPF)
- ¹ Elektrische Software-Aktualisierungen oder -Neuprogrammierung
- Schäden, die sich aus der Verwendung von verunreinigtem Kraftstoff oder einem für das Fahrzeug ungeeigneten Kraftstoff ergeben
- Glas
- Verringerung der Betriebsleistung (Verschleiß), die mit Alter und Kilometerleistung der Maschine konform ist. Zu Verschleißteilen zählen u. a. Bremsscheiben und Reibbeläge, Aufhängungs- und Lenkbauteile, Kupplungsdruckplatten, -lager und -reibbelag
- Bodeneingriffswerkzeuge, d. h. Löffelzähne, Planierschilde und Schneidkantenteile
- Scharniere und Schließbolzen
- Hydraulikleitung-Schnellkupplungswechsler
- Maschinensteuerungs- und Leitsysteme, u. a. Trimble/Topcon
- ² Wartungselemente – wie Anpassungen, Keilriemen, Filter und Elemente, Sicherungen, Wischerblätter, Lampen, Leuchten und Leuchtmittel
- Sonstige Kosten – Transport von Maschinen und Verbrauchsmaterialien
- Teile/Kits, die nicht mit der Maschine bestellt und durch den Händler nachgerüstet wurden, sind nicht abgedeckt
- Radios
- ² Neubefüllung der Klimaanlage
- Betriebsbremsen-Bauteile – Außenliegende Bremsenbauteile, die ohne Demontage eines Antriebsstrangbauteils zugänglich sind, sind nicht abgedeckt (d. h. Bremsgestänge und
- Steuerventile). Verschleißteile, wie z. B. u. a. Scheiben, Platten und Beläge – entweder innen- oder außenliegend
- ² Kundendienstartikel – wie Kühlmittel, Öle, Additive und Flüssigkeiten
Reifen und Gummiketten - <lauf-></lauf->
¹ Soweit nicht Teil eines gültigen Anspruchs oder erforderlich aufgrund eines Folgeschadens, der durch den Ausfall eines versicherten Teils verursacht wurde
² Soweit nicht Teil eines gültigen Anspruchs oder erforderlich aufgrund eines Folgeschadens, der durch den Ausfall eines versicherten Teils verursacht wurde